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Regelung zur europaweiten vorläufigen Kontenpfändung angenommen

Brüssel, 13.05.2014

Der Gesetzesentwurf zur europaweiten vorläufigen Kontenpfändung, über den wir bereits im Februar berichteten, wurde nun offiziell angenommen.

Die Regelung wird direkt in den Mitgliedsstaaten, ausgenommen Großbritannien und Dänemark, die für solche Regelungen eine Rücktrittsklausel besitzen, umgesetzt. Zukünftig wird die vorläufige Kontenpfändung dazu beitragen, dass Unternehmen Millionen an grenzüberschreitenden Forderungen eintreiben können. Schließlich sind sie nun in der Lage, die geschuldete Summe auf dem Konto des Schuldners zu diesem Zweck sperren zu lassen.

 

"Jeder Euro zählt”, findet in dem Zusammenhang auch Johannes Hahn, EU-Kommissar für Recht, während Vizepräsidentin Redings wahlbedingter Pause, „ Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat von Europas Wirtschaft, die 99% des Geschäftsverkehrs in der EU ausmachen. Ungefähr  eine Million von Ihnen haben Probleme mit der grenzüberschreitenden Forderungseintreibung. In ökonomisch herausfordernden Zeiten brauchen Unternehmen schnelle Lösungen, um ausstehende Forderungen einzutreiben. Genau darum geht es beim Gesetzesentwurf zur europaweiten vorläufigen Kontenpfändung. Die heutige Annahme des Entwurfs ist eine gute Neuigkeit für Europas KMU und die Wirtschaft. Dank dieser Regelungen werden kleine Unternehmen nicht länger dazu gezwungen sein, teure und verwirrende Rechtsfälle in fremden Ländern zu verfolgen.“

Im Juni 2014 wird das Gesetz offiziell  im EU Amtsblatt publiziert und kommt danach direkt in den Mitgliedsstaaten zur Anwendung.

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