ÜBER EARN

Internationale Beratungskompetenz mit European Accounts Receivable Network stärken

Forderungsmanagement im B2B-Bereich hat sich oft mit grenzüberschreitenden Geschäften zu befassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Forderungsverfolgung im europäischen Ausland haben sich in den letzten zehn Jahren erheblich verbessert. Den Anfang machte die Verordnung des europäischen Parlaments und des Rats vom 21. April 2004 über die Einführung des europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen. Zwischenzeitlich hat sich darüber hinaus das im Jahre 2008 in nationales Recht umgesetzte europäische Zahlungsbefehlsverfahren fest etabliert.

Alle Maßnahmen dieser Art setzen allerdings voraus, dass die Zahlungsverpflichtung grundsätzlich unstreitig bleibt. Ist der Schuldner der Auffassung, nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, verbleibt es bei der Notwendigkeit, die Forderungen in einem regulären Gerichtsverfahren geltend zu machen. Darüber hinaus bedarf auch ein erlangter europäischer Zahlungsbefehl der Zwangsvollstreckung, wenn ihm der Schuldner nicht freiwillig Folge leistet.

Schon aus diesem Grunde ist der Bedarf an zuverlässigen anwaltlichen Partnern im Ausland, die mit dem Thema Forderungsmanagement vertraut sind, ungebrochen. Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Forderungen im Ausland sind sowohl eine tiefgreifende Kenntnis der anwendbaren Gesetze, als auch der entsprechenden Verfahrensvorschriften und Strafverfolgungsmaßnahmen in den verschiedenen Rechtsprechungen notwendig.

Dabei sind juristische Expertise, eine kontinuierliche und persönliche Spezialisierung in Verbindung mit mit vertieften Kenntnissen wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie detailliertem Branchenwissen unabdingbar für die anwaltliche Betreuung grenzüberschreitender Geschäfte von Unternehmen aller Größenordnungen vom mittelständischen Betrieb bis zum multinationalen Konzern.

Die BPS Forderungsmanagement GmbH entwickelt das Netzwerk kleinerer und mittelständischer Anwaltskanzleien stetig weiter, um die Möglichkeiten der Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen optimal ausschöpfen zu können. Dabei profitieren unsere Kunden neben den umfassenden juristischen und länderspezifischen Erfahrungen auch von der individuellen wie persönlichen Beratung vor Ort.

Alle EARN Partner verstehen dabei anwaltliches Forderungsmanagement als das Handling des gesamten Prozesses von der Entstehung der Forderung bis hin zu ihrer Realisierung, erforderlichenfalls auch mit juristischen Zwangsmitteln.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf die europaweit variierenden Gebührenregeln, die voraussichtliche Verfahrensdauer und die Abwägung der vielfältigen Möglichkeiten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gelegt.

Das European Accounts Receivable Network, als nicht-exklusive Arbeitsgruppe, versammelt sich mindestens einmal im Jahr, um neben dem Austausch beruflicher Erfahrungen und relevanter Änderungen jeweiliger nationaler Rechtsprechung auch den persönlichen Kontakt zu vertiefen und weitere Partner persönlich vorzustellen.

Ziel ist es, den Mitgliederkreis unter Einhaltung der strengen Qualitätskriterien stetig zu erweitern, so dass in überschaubarer Zeit ein lückenloses Netz für ganz Europa zur Verfügung steht.