Qualitätsstandard

Alle EARN Partner erfüllen die zukunftsorientierten & dienstleistungsbewussten EARN-Qualitätsgrundsätze.

  • Erstreaktion innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage
  • Einhaltung verbindlicher bzw. dem Mandanten/EARN-Partner mitgeteilter Bearbeitungsfristen
  • enge Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern im Interesse des Mandanten
  • detaillierte Information und Zuarbeit bezüglich zu übertragender/übernommener Mandate
  • Wahrung der Mandanteninteressen und Prüfung von Interessenkonflikten
  • regelmäßige Berichterstattung an den EARN-Partner/Mandanten über den Sachstand über Onlineportal
  • strikte Trennung von Fremdgeldern und Kanzleivermögen
  • unverzügliche Weiterleitung von eingezogenen Fremdgeldern an den Mandanten
  • Unterstützung der Kooperationspartner bei grenzüberschreitenden Ausschreibungen und Angebotsabgaben