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Gesetzentwurf zur europaweiten vorläufigen Kontenpfändung vorgelegt

Brüssel, 21.02.2014

Im Hinblick auf die angestrebte Erleichterung der grenzüberschreitenden Forderungsbeitreibung soll es zukünftig sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen möglich sein, Bankkonten von Schuldnern europaweit zu pfänden.

Der EU Rat und die Mitglieder des juristischen Ausschusses des Europäischen Parlaments haben einem entsprechenden Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Vorteile des europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung (EAPO) gegenüber nationalen Verfahren sollen dabei neben geringen Kosten insbesondere die höhere Geschwindigkeit sein.

 

„Der Beschluss wird es Gläubigern erlauben, ein effizientes und standardisiertes Verfahren zu benutzen, um eine vorläufige Kontenpfändung unter denselben Bedingungen in allen Mitgliedsstaaten zu erwirken.“, bestätigt Raffaele Baldassarre (Europäisches Parlament).

Ziel des Gesetztes ist es, dass ungeachtet des Landes, in dem das zuständige Gericht seinen Sitz hat, Gläubiger in die Lage versetzt werden sollen, unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken. Zudem soll es Gläubigern ermöglicht werden, Informationen darüber zu erlangen, wo sich die Bankkonten ihrer Schuldner befinden. Gleichzeitig sollen die Kosten und Verzögerungen für Gläubiger, die einen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug erwirken und durchsetzen wollen, verringert werden.

Nach Schätzung der EU Kommission können Unternehmen dadurch jährlich ca. 600 Millionen EUR an Gerichtskosten einsparen. Durch die schnellere Abwicklung  soll zudem verhindert werden, dass der Schuldner sein Geld rechtzeitig von seinem Konto in ein anderes Land transferiert.

Zur Vorbeugung von Missbrauch durch Gläubiger wurde außerdem eine Haftungsklausel in den Gesetzentwurf aufgenommen, diese ermöglicht es Schuldnern für ungerechtfertigte vorläufige Kontopfändungen Schadenersatz zu verlangen.

Bevor der Beschluss zur vorläufigen Kontopfändung in Kraft treten kann, müssen sowohl das EU Parlament als auch der EU Rat offiziell zustimmen. Die Abstimmung ist für April 2014 geplant.

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