ETUDE ANNE-MARIE SCHMIT

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11, boulevard Prince Henri
1724 Luxemburg
Luxemburg

Standorte: Luxemburg
Kontakt: Anne-Marie SCHMIT

Telefon +352 47 32 01
Fax +352 46 10 51
http://www.etudeamschmit.lu/de/


Weitere Informationen

 

Die 1997 gegründete Anwaltskanzlei Anne-Marie Schmit besitzt umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen anwaltlichen Tätigkeitsfeldern und eine ausgezeichnete Fachkompetenz. Die Kanzlei zeichnet sich besonders durch eine exzellente Teamarbeit, eine hochqualifizierte juristische Beratung und Vertretung sowie eine starke Kundenzufriedenheit aus. Des Weiteren genießt die Kanzlei einen sehr guten Ruf und allen ehemaligen Mitarbeitern gelang eine bemerkenswerte Karriere im öffentlichen Dienst oder in Form einer eigenen Kanzlei. Die Kanzlei reflektiert dabei die Sprachenvielfalt des Großherzogtums. So verfügen ihre Mitarbeiter sowohl über luxemburgische als auch über deutsche, französische, englische und italienische Sprachkenntnisse und können somit eventuelle Sprachbarrieren leicht überwinden.

Landesspezifische Informationen / Besonderheiten der nationalen Gerichtsverfahren

Die Gerichtsbarkeit des Großherzogtums Luxemburg ist in zwei Bezirke aufgeteilt, Luxemburg und Diekirch. Jeder Bezirk hat sein Bezirksgericht, das eine breite und allgemeine Zuständigkeit für zivile, kaufmännische  und strafrechtliche Angelegenheiten besitzt. Des Weiteren verfügt jeder Bezirk über ein Jugendgericht.

Auf tieferer Ebene zählt das Großherzogtums drei Friedensgerichte, welche neben exklusiven Zuständigkeiten in verschiedenen Angelegenheiten auch eine allgemeine Zuständigkeit für Angelegenheiten unter 10.000 Euro haben. Diese drei Friedensgerichte befinden sich in der Hauptstadt Luxemburg, in Diekirch und in Esch-sur-Alzette. Gegen die Urteile kann Berufung vor den zwei Bezirksgerichten eingelegt werden.

Der oberste Gerichtshof befindet sich in der Hauptstadt Luxemburg. Er umfasst den Berufungsgerichtshof und den Kassationshof. Des Weiteren gibt es ein Verwaltungsgericht, sowie einen Verfassungsgerichtshof.

Man kann in den drei Amtssprachen plädieren: Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch. Die Gerichtsklagen und Schriftsätze sowie die Urteile sind allerdings traditionell auf Französisch verfasst.

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