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EU vereinfacht Anerkennung öffentlicher Urkunden im EU-Ausland

Brüssel, 04.03.2019

Immer mehr Menschen zieht es aus beruflichen oder privaten Gründen in ein anderes EU-Land. Dabei bringt ein Umzug ins Ausland eine Vielzahl bürokratischer Hürden mit sich. Eine davon wird es in Zukunft jedoch nicht mehr geben:

Seit dem 16. Februar 2019 gelten neue EU-weite Regeln, die dem bisherigen Verwaltungsprozedere bei der Anerkennung öffentlicher Urkunden ein Ende setzen.

Voraussetzung für die Anwendung der neuen Verordnung ist, dass die Urkunde in einem EU-Land ausgestellt wurde und in einem anderen EU-Land den Behörden vorgelegt wird. Künftig gehören demnach mehrere Verwaltungsverfahren der Vergangenheit an:

  • Behörden müssen öffentliche Urkunden auch ohne den notwendigen Echtheitsvermerk (Apostille) anerkennen. Der damit verbundene Aufwand für Kosten und Verwaltung entfällt.
  • Ein mehrsprachiges Standardformular ersetzt künftig die beglaubigte Kopie und Übersetzung einer öffentlichen Urkunde. Das Formular steht in allen EU-Sprachen zur Verfügung und  wird der Urkunde als Übersetzungshilfe beigefügt, so dass eine Übersetzung überflüssig wird.
  • Weiterhin werden Betrugsversuche unterbunden, indem die empfangende Behörde, sollten berechtigte  Zweifel an der Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestehen, diese über eine IT-Plattform bei der ausstellenden Behörde prüfen kann.

Mit Inkrafttreten der neuen Regeln können EU-Bürgerinnen und -Bürger nur noch die Echtheit ihrer öffentlichen Urkunden nachweisen, nicht jedoch die Anerkennung von deren Rechtswirkung außerhalb des ausstellenden EU-Landes. Die Anerkennung der Wirkung einer öffentlichen Urkunde unterliegt weiterhin dem nationalen Recht des EU-Landes, in dem das Dokument vorgelegt wird.

Die Regelungen wurden bereits im Juni 2016 verabschiedet. Danach hatten die EU-Länder zweieinhalb Jahre Zeit, die neuen Vereinfachungen zu implementieren.

Die Verordnung gilt für öffentliche Urkunden über:

  • Geburt
  • die Tatsache, dass eine Person am Leben ist
  • Tod
  • Namen
  • Eheschließung
  • Ehescheidung
  • eingetragene Partnerschaft
  • Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Abstammung
  • Adoption
  • Wohnsitz und/oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Staatsangehörigkeit
  • Vorstrafenfreiheit
  • das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

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