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Europäische Kommission entwickelt Initiative zur Harmonisierung des Insolvenzrechts

Berlin, 18.03.2021

Im Rah­men der Vor­stel­lung der „Kapitalmarktunion“ vom 24. Sep­tem­ber 2020 wurde eine ziel­ge­rich­tete Min­dest­har­mo­ni­sie­rung des Insolvenzrechts angekündigt. Die Generaldirektion Justiz der EU- Kommission hat die Führung des Projekts übernommen und erste Möglichkeiten für einer Konvergenz der Insolvenzrechtsvorschriften innerhalb der EU identifiziert. Dar­auf folgte zum 18. Dezem­ber 2020 das erste öffent­li­che Konsultationsverfahren im Rahmen der Initiative. Nunmehr wurde die zweite Phase der Konsultation eingeleitet

und von den von diesen Themen betroffenen Stakeholdern Rückmeldung zu den Bereichen erboten, die bereits als mögliche Themen der Initiative identifiziert wurden. Unser Mitglied PASCHEN Rechtsanwälte hat die Gelegenheit bereits genutzt, im Rahmen der Befragung bei der Formulierung der Prioritäten für die Initiative der Europäischen Kommission mitzuwirken.

 

Was möchte die Europäische Kommission erreichen?

Inef­fi­zi­ente Insol­venz­ver­fah­ren ver­zö­gern die Wie­der­her­stel­lung von Unter­neh­mens­wer­ten mit nega­ti­ver Aus­wir­kung auf die Pro­duk­ti­vi­tät, den Arbeits­markt und die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung, so die Euro­päi­sche Kom­mis­sion. Auch sei natio­nal abwei­chen­des Insol­venz­recht ein Grund für Zurückhaltung bei grenz­über­schrei­tenden Inves­ti­tio­nen, da die Befrie­di­gung von For­de­run­gen in Insol­venz­fäl­len schwer abzu­schät­zen sei. Man beabsichtige daher, natio­nale Unter­schiede im Insol­venz­recht anzu­glei­chen.

Die Richtlinie (EU) 2019/1023 über prä­ven­tive Restruk­tu­rie­rungs­ver­fah­ren und Stei­ge­rung der Effi­zi­enz von Insol­venz­ver­fah­ren trifft insbesondere zur Defi­ni­tion des Begriffs der Zah­lungs­un­fä­hig­keit, den Vor­aus­set­zun­gen für die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens, die Rang­folge der For­de­run­gen, Anfech­tungs­kla­gen und die Iden­ti­fi­zie­rung und Nach­ver­fol­gung der zur Insol­venz­masse gehö­ren­den Ver­mö­gens­werte keine Regelungen. Die aktu­elle Initia­tive zur Harmonisierung des Insolvenzrechts soll hier Abhilfe schaffen.

Autor: RA Lutz Paschen, PASCHEN Rechtsanwälte