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Überblick über die Lockerungen der coronabedingten Maßnahmen in Österreich

Wien, 22.05.2020

Jene Maßnahmen, die zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie seitens der Bundesregierung beschlossen und am 16. März 2020 in Kraft getreten sind, wurden inzwischen gelockert.

Die Republik Österreich wird schrittweise wieder in ihre Normalität zurückgeführt. Der erste Meilenstein in Richtung Lockerung dieser Restriktionen erfolgte mit der teilweisen Wiedereröffnung des Einzelhandels am 14. April; dies betraf alle kleinen Geschäftsläden, die weniger als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche aufwiesen, wie auch Bau- und Gartenmärkte. Seit dem 2. Mai sind wieder alle Geschäfte unabhängig von ihrer Größe und auch Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios etc. geöffnet, wobei jeweils strenge Auflagen, wie beispielsweise das Tragen eines Mundschutzes oder die Einhaltung des Mindestabstandes beachtet werden müssen.

 

Am 15. Mai konnte auch die Gastronomie unter Berücksichtigung der hierfür geltenden gesetzlichen Auflagen (Mindestabstand zwischen den Tischen, Tischzuweisung seitens des Personals, Sperrstunde um 23 Uhr etc.) den Betrieb wieder aufnehmen. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen ab dem 29. Mai wieder öffnen. Auch die etappenweise Wiederaufnahme des Betriebes von Schulen und Kindergärten hat seit dem 4. Mai begonnen.

Zur Unterstützung notleidender Unternehmen hat die österreichische Bundesregierung ein umfassendes Hilfspaket in Höhe von 38 Milliarden Euro geschnürt, das in unterschiedlichen Modellen ausgestaltet ist und im Wesentlichen dazu dient, die Liquidität der einzelnen Unternehmen zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten, Soforthilfe für Selbständige zu ermöglichen und Geschäftseinbußen abzufedern (Corona-Kurzarbeit, Härtefallfonds, Corona-Hilfsfonds, steuerliche Erleichterungen, Wirtshaus-Paket).