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Internationaler Forderungseinzug: Ist das Guthaben auf einem PayPal-Konto pfändbar?

Enschede, 22.07.2019

Zahlreiche (Online-)Shops bieten PayPal als Zahlungsmethode an. Das Guthaben eines solchen PayPal-Kontos weist dabei häufig erhebliche Geldbeträge auf, die einen interessanten Vermögenswert für den Forderungseinzug darstellen kann.

Was bedeutet Kontostand bei einem PayPal-Konto?

Nach niederländischem Recht zeigt das auf dem PayPal-Konto des Benutzers angezeigte Guthaben den Betrag an elektronischem Geld an, der für Zahlungen über PayPal verfügbar ist. Wenn der Nutzer einen anderen PayPal-Nutzer bezahlen möchte, ermächtigt er PayPal, das elektronische Geld von seinem Konto auf das andere Konto zu überweisen. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, das Geld auf ein „normales“ Bankkonto zu überweisen.

Ein bestimmter Geldwert (der auf dem Konto angezeigte Betrag) wird auf den Servern von PayPal als digitale Nummer gespeichert. PayPal gewährt dem Nutzer des Kontos das Recht, Zahlungen in Höhe eines bestimmten Betrages (den verfügbaren Saldo) zu leisten. Der Nutzer hat diesen Anspruch durch Einzahlung des tatsächlichen Geldes auf das PayPal-Konto erlangt.

Kurz gesagt, das Guthaben auf einem PayPal-Konto ist kein “echtes” Geld, sondern eine Forderung an PayPal in Höhe des Guthabens.

Pfändung des Kontoguthabens

Die Pfändung eines PayPal-Kontos ist eine sogenannte Pfändung durch Dritte, wie bei Kontopfändungen. Dem Dritten (in diesem Fall PayPal) wird alles auferlegt, was der Schuldner (der Kontoinhaber) von PayPal zu verlangen hat. Nach niederländischem Recht hat PayPal nach der Pfändung anzugeben, wie hoch der Guthabenbetrag auf dem Konto des Schuldners ist. PayPal muss den Betrag sodann an den Gläubiger überweisen.

Internationale Pfändung

Gemäß den PayPal-Bedingungen schließt der Kontonutzer einen Vertrag mit der in Luxemburg ansässigen PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., ab, was die Pfändung zu einem internationalem Fall macht.

Ein niederländisches Urteil kann nicht einfach im Ausland vollstreckt werden. Eine Pfändung nach niederländischem Recht ist nur bei Waren möglich, die sich auf niederländischem Gebiet befinden. Für die Pfändung von Ansprüchen durch Dritte bedeutet dies, dass der Dritte seinen Wohnsitz in den Niederlanden haben muss.

Nach niederländischem Recht ist der Wohnsitz einer juristischen Person nicht nur der Ort ihres Firmensitzes, sondern auch der Ort jeder Niederlassung hinsichtlich Angelegenheiten, an denen die Niederlassung „beteiligt“ ist.

Da PayPal auch mit einer niederländischen Adresse bei der Handelskammer in den Niederlanden registriert ist, wäre die Pfändung durch Dritte auch bei der niederländischen Niederlassung von PayPal möglich.

Da bei PayPal jedoch alles digital abgewickelt wird, stellt sich die Frage, ob die niederländische Niederlassung „beteiligt“ ist. Nach Angaben auf der Website von PayPal gehen die endgültigen Banktransaktionen über ein Bankkonto in Deutschland und der Server befinde sich in den USA. Andererseits finden viele Aktivitäten auch am niederländischen Standort statt, wie es auf der PayPal-Website weiter heißt.

Wenn die Pfändung durch Dritte bei der niederländischen Niederlassung möglich ist, ist es nach niederländischer Rechtsprechung dennoch wichtig zu prüfen, ob die niederländische Pfändung durch – in diesem Fall – luxemburgisches Recht anerkannt ist. Bei Nichtanerkennung wäre es theoretisch möglich, sowohl in den Niederlanden als auch in Luxemburg eine Pfändung durchzuführen. Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat entschieden, dass in diesen Fällen eine Pfändung auf niederländischem Gebiet nicht möglich ist. In diesen Fällen ist es daher erforderlich, die Pfändung nach luxemburgischem Recht direkt in Luxemburg durchzuführen.

Pfändung des PayPal-Kontos des Schuldners in Luxemburg?

Es ist nach europäischem Recht auch möglich, in Luxemburg nach luxemburgischem Recht zu pfänden.

Innerhalb der Europäischen Union erkennen die EU-Mitgliedsstaaten die Urteile untereinander an. Für die Vollstreckung gilt das Recht des Mitgliedsstaates, in welchem die Pfändung erfolgt, in diesem Fall Luxemburg. Nach dem Recht dieses Landes muss es möglich sein, Pfändungen durch Dritte durchzuführen.

Im Falle von PayPal muss daher geprüft werden, ob es in Luxemburg möglich ist, eine Pfändung des Kontoguthabens durch Dritte durchzuführen. Das luxemburgische Recht erlaubt tatsächlich eine Pfändung durch Dritte, die derjenigen der Niederlande ähnlich ist.

Bei einer Pfändung nach luxemburgischem Recht wird ein luxemburgischer Gerichtsvollzieher die Pfändung durch Dritte bei PayPal durchführen. Da es sich um einen internationalen Fall handelt, kann dies einige Zeit dauern.

Fazit

Das Guthaben auf einem PayPal-Konto kann ein interessanter Vermögenswert sein. Die Frage ist jedoch, wie das Geld auf dem Konto eingezogen werden kann. Da es keine klare Rechtsprechung gibt, kann noch nicht eindeutig gesagt werden, ob eine Pfändung in den Niederlanden möglich ist. Daher ist es ratsam, die Pfändung in Luxemburg durchzuführen.

Autor: Adil Tariki, LL.M.

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