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Elektronische Rechnungen und Lotterielose: Italien im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Mailand, 01.04.2019

Seit dem 1. Januar 2019 ist die elektronische Rechnungsstellung in Italien obligatorisch.

Bislang bestand eine entsprechende Verpflichtung lediglich im Verhältnis B2G. Seit Anfang des Jahres müssen nun auch in den Bereichen B2B und B2C sämtliche Rechnungen in elektronischer Form und im Format XML ausgestellt und auf elektronische Weise an eine mit dem Finanzamt verbundene virtuelle Plattform gesandt werden, von der aus sie dann dem jeweiligen Empfänger zugeleitet werden.

 

Das Ziel dieser Neuerung ist in erster Linie die Bekämpfung der Steuerhinterziehung, daneben aber auch die Vereinfachung und effizientere Organisation der italienischen Finanzverwaltung.

In der Europäischen Union ist Italien gemeinsam mit Portugal das einzige Land, das eine derart umfassende Verpflichtung eingeführt hat. Die europäische Gesetzgebung sieht, abgesehen vom öffentlichen Auftragswesen, in welchem die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch ist (siehe Richtlinie 55/2014, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 27. November 2018 umzusetzen war), bisher lediglich vor, dass die elektronische Rechnungsstellung als Option vorgesehen sein muss.

Ab dem 1. Januar 2020 wird in Italien auch der elektronische Kassenbon obligatorisch, der ebenso wie die elektronischen Rechnungen an die mit dem Finanzamt verbundene Plattform versandt werden muss.

Der italienische Fiskus versucht bekanntlich seit Jahrzehnten, der Steuerhinterziehung Herr zu werden. Um zu erreichen, dass die Geschäftsbetriebe über den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ordnungsgemäß Rechnungen oder Kassenbons ausstellen, hat der italienische Gesetzgeber unter anderem bereits versucht, Druck auf die Käufer auszuüben, indem er diese dazu verpflichtete, sich eine Rechnung oder einen Kassenbon ausstellen zu lassen.  So kann es in der Tat auch heute noch passieren, dass ein Restaurantbesucher beim Verlassen des Lokals von draußen wartenden Finanzpolizisten aufgefordert wird, die Rechnung oder den Kassenbon vorzuzeigen. Bis 2003 konnte der Kunde, der den Kassenbon nicht vorlegen konnte, sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

Ab kommenden Jahr soll den Bürgern nun mit einem ganz anderen Ansatz ein Anreiz gegeben werden, auf Ausstellung eines ordnungsgemäßen Kassenbons zu bestehen, und zwar mit der sogenannten Lotteria scontrini: Jeder elektronische Kassenbon soll ein Los bei einer staatlichen Lotterie darstellen und an einem Gewinnspiel teilnehmen.

Ob der italienische Staat mit dieser Maßnahme Erfolge bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung erzielen wird, bleibt abzuwarten.

Autorin: Dr. Stefanie Mehrens, Rechtsanwältin

IZZI TONIATTI PERRON-CABUS MARTINI